Der Verkehrssicherungspflicht sollte jeder Eigentümer eine besondere Bedeutung beimessen. Damit Sie Ihrer Pflicht auch im Winter gerecht werden, haben wir Ihnen einige Tipps zusammengestellt.
Es ist eine schöne Jahreszeit, wenn Schnee und Eiszapfen der Natur einen besonderen Glanz verleihen – doch VORSICHT!
Das Räumen von relevanten Wegen und Zufahrten ist gesetzlich gut geregelt.
Geht es allerdings um Verletzungen von Passanten oder Sachschäden an Fahrzeugen durch herabfallenden Schnee oder herabfallende Eiszapfen, ist die Rechtslage nicht immer eindeutig.

Eis und Schnee, Gefahren im Winter
Verkehrssicherungspflicht
Die rechtliche Beurteilung eines sogenannten Gefährdungspotenzials bei Ihrer individuellen Verkehrssicherungspflicht hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab:
- Zum einen sind es die aktuellen Wetterverhältnisse (Tauwetter, starker Schneefall oder grundsätzlich Schneeregion)
- Die Gebäudeumgebung (Gehwege, Straße oder Parkplätze am Gebäude)
- Beschaffenheit Ihre Daches (insbesondere Fläche, Neigungswinkel und Höhe)
- Verkehrs- und Passantenaufkommen (Umfang der Gefährdung)
Maßnahmen
Werten Sie Ihre Gefahrenpotenziale genauestens aus oder beauftragen Sie ein Fachunternehmen. Je nach Umfang Ihrer individuellen Verkehrssicherheitspflicht, kommen einige vorbeugende Maßnahmen in Frage:
- Warnschilder
- Absperrungen
- Entfernen von Schnee und Eiszapfen
- Anbringen von Schneefanggittern
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In manchen, meist schneereichen Regionen können zudem ortsübliche Regelungen verpflichtend sein. Dazu zählen beispielsweise Schneefanggitter als Schutzmaßnahme vor Dachlawinen. Ob solche speziellen Satzungen für Sie relevant sind, können Sie in Ihrer Gemeinde erfragen.